DPF-Regeneration ist der Abbau angesammelten Rußes im Dieselpartikelfilter durch Oxidation. Sie findet je nach System während des Fahrbetriebs oder als kontrollierter Werkstattvorgang statt. Nicht brennbare Asche wird dadurch nicht entfernt.
Welche Arten werden unterschieden?
Bei passiver Regeneration reichen die vorhandenen Betriebsbedingungen für den Rußabbau aus. Bei aktiver Regeneration unterstützt das Motormanagement den Vorgang gezielt. Eine durch die Werkstatt ausgelöste Regeneration wird häufig als Zwangs- oder Serviceregeneration bezeichnet. Die zulässige Vorgehensweise hängt vom Fahrzeug ab.
Regeneration oder ausgebaute Reinigung?
Die Begriffe beschreiben verschiedene Arbeiten. Bei DPF Cleaners wird der ausgebaute Filter zunächst geprüft und anschließend bei Eignung gereinigt. Eingangs- und End-Staudruckmessung dokumentieren die Bearbeitung. Ein lediglich gelöschter Fehlerspeicher ist weder eine Regeneration noch eine Reinigung.
Was sollten Kunden vorab klären?
Bitten Sie Ihre Werkstatt um die Einordnung, ob der Befund hauptsächlich Ruß, Asche, einen Sensorfehler oder einen Bauteilschaden betrifft. Für eine Anfrage helfen der Diagnosebericht und Angaben zu bereits versuchten Maßnahmen. So muss nicht allein anhand der Aussage „DPF voll“ entschieden werden.
Kann eine Regeneration jeden Filter retten?
Nein. Sie ist keine Reparatur beschädigter Filterstrukturen. Auch eine pauschale Empfehlung, mit hoher Drehzahl weiterzufahren, lässt sich daraus nicht ableiten. Maßgeblich sind die Betriebsanleitung und die Diagnose am konkreten Fahrzeug.
Weiterführende Informationen
- Aschebeladung
- Dieselpartikelfilter (DPF)
- Prüfung und Reinigung bei DPF Cleaners
- Reinigungsauftrag, Anlieferung und Abwicklung
Quellen und Einordnung
HELLA: Grundlagen des DPF-Systems; DPF Cleaners: Annahme, Prüfung und dokumentierter Ablauf.
Technische Quellen erläutern allgemeine Grundlagen oder das jeweils beschriebene Herstellersystem. Angaben zu unserem Ablauf beruhen auf den Betriebsinformationen von DPF Cleaners. Redaktionsstand: 19.09.2026. Fahrzeugbezogene Herstellerunterlagen bleiben maßgeblich.